Gefahrgüter

  • Aktentaschen mit eingebauten  Alarmgeräten
  • Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Leuchtraketen
  • Druckbehälter mit Gasen, z. B. Reizgase, Selbstverteidigungssprays, Campinggas
  • Behälter mit brennbaren Flüssigkeiten wie Feuerzeugbenzin, Farbe, Lack, Reinigungsmittel
  • Leicht entzündbare Gegenstände, z. B. Streichhölzer
  • Stoffe, die bei Kontakt mit Wasser entzündliche Gase freisetzen
  • Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Peroxide
  • Giftige (toxische) und infektiöse Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Virenkulturen
  • Radioaktive Materialien und Gegenstände
  • Ätzende Substanzen, z. B. Säuren, Basen, Nasszellenbatterien
  • Stark magnetische Materialien
  • Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die minimale Mengen Benzin enthalten haben (z. B. zu Testzwecken)
  • Feuerzeuge: Die Mitnahme folgender Gegenstände ist verboten:
    • Alle Feuerzeuge im aufgegebenen Gepäck
    • Mit nicht absorbiertem Brennstoff gefüllte Feuerzeuge
    • Gas- und Sturmfeuerzeuge
    • Butangasfeuerzeuge und Zigarrenfeuerzeuge mit „blauer Flamme“
    • Feuerzeugbenzin
    • Nachfüllkartuschen