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Gefahrgüter
- Aktentaschen mit eingebauten Alarmgeräten
- Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Leuchtraketen
- Druckbehälter mit Gasen, z. B. Reizgase, Selbstverteidigungssprays, Campinggas
- Behälter mit brennbaren Flüssigkeiten wie Feuerzeugbenzin, Farbe, Lack, Reinigungsmittel
- Leicht entzündbare Gegenstände, z. B. Streichhölzer
- Stoffe, die bei Kontakt mit Wasser entzündliche Gase freisetzen
- Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Peroxide
- Giftige (toxische) und infektiöse Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Virenkulturen
- Radioaktive Materialien und Gegenstände
- Ätzende Substanzen, z. B. Säuren, Basen, Nasszellenbatterien
- Stark magnetische Materialien
- Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die minimale Mengen Benzin enthalten haben (z. B. zu Testzwecken)
- Feuerzeuge: Die Mitnahme folgender Gegenstände ist verboten:
- Alle Feuerzeuge im aufgegebenen Gepäck
- Mit nicht absorbiertem Brennstoff gefüllte Feuerzeuge
- Gas- und Sturmfeuerzeuge
- Butangasfeuerzeuge und Zigarrenfeuerzeuge mit „blauer Flamme“
- Feuerzeugbenzin
- Nachfüllkartuschen